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Pfandpflicht jetzt für fast alle Einweg-Flaschen und -Dosen

Ist es Ihnen beim Einkaufen oder Vorsortieren Ihrer Abfälle schon aufgefallen? Das Pfandsymbol ist jetzt auf fast allen Einweg-Getränkeflaschen und -Dosen aufgedruckt. Unter anderem Säfte und Spirituosen waren bisher von der Einweg-Pfandpflicht ausgenommen. Das ist seit dem 1. Januar 2022 anders.

Bis zu einem Volumen von drei Litern sind nun alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig und können somit im Handel zurückgegeben werden. Dasselbe gilt für Getränkedosen. Als einziges ausgenommen sind Milchgetränke – mit einer Übergangsfrist bis 2024.

Restbestände von Einweg-Getränkeverpackungen ohne Pfand dürfen noch bis längstens 1. Juli 2022 verkauft werden. In dieser Zeit sollen Sie beim Vorsortieren zu Hause besonders darauf achten, ob auf der jeweiligen Flasche das Pfandsymbol aufgedruckt ist oder nicht.

Das Pfandsystem trägt dazu bei, dass möglichst viele Einweggetränkeverpackungen zurückgegeben und somit verwertet werden können. Ab 2025 müssen PET-Einweg-Getränkeflaschen sogar mindestens zu einem Viertel aus Recycling-Plastik bestehen. Aus den zurückgegebenen Behältern kann aber auch zum Beispiel Kleidung hergestellt werden.

Unser Tipp: Denken Sie beim Getränkekauf an den Vorteil von Mehrwegflaschen. Diese können immer wieder befüllt werden und bieten somit eine einfache Möglichkeit, im Alltag einen Beitrag zur Abfallvermeidung zu leisten.