Das Abrechnungsverfahren bei der Anlieferung von Sperrmüll erfolgt wie bisher, nur die Höhe der jeweiligen Sperrmüllgebühren ändert sich ab 01.01.2024 wie folgt:
Bis 100 kg Sperrmüll:
Für Anlieferungen bis zu 100 kg beträgt die Sperrmüllpauschale 12,50 € (anstatt wie bisher 8,50€).
Anlieferungen über 100 kg Sperrmüll:
Bei Anlieferungen über 100 kg Sperrmüll wird die reguläre Gebühr von Beginn an berechnet und beträgt 2,43 € je angefangene 10 kg.
Ein Beispiel:
Ob nur 20 kg Sperrmüll gebracht werden oder ein andermal 80 kg Sperrmüll angeliefert werden – man bezahlt jeweils den pauschalen Betrag von 12,50 € je Anlieferung. Zeigt die Waage bei einer Anlieferung 110 kg an, beträgt der Entsorgungspreis hierfür 26,73 €.
Hintergrund:
Aus eichrechtlichen Gründen muss unterhalb der Mindestlast der Waagen von 100 kg eine pauschale Gebühr erhoben werden. Diese Sperrmüllpauschale wurde nicht kostendeckend, sondern mit einem mittleren Anliefergewicht von ca. 50 kg Sperrmüll kalkuliert, um die Entsorgungsgebühren für die vielen Kleinanlieferungen trotz der gestiegenen Preise möglichst niedrig zu gestalten.
Der Preisanstieg von 4,00 € bei der Gebührenpauschale für Sperrmüll fällt im Vergleich zum Anstieg der sonstigen Kosten der Lebenshaltung zwar immer noch gering aus, aber dennoch eignet sich der Anlass natürlich gut, um noch bis Jahresende „fleißig“ auszumisten und zu entsorgen.